Die Betreuung in familiärer Atmosphäre ist:
professionell
Tagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 22 SGB IIIV) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Tagesmütter und Kinderfrauen haben Qualifizierungskurse absolviert und nach einer genauen Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis des Landratsamtes, Abteilung Jugend erhalten. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kursen teil und sind eng an die Fachberatung des Tageselternvereins angebunden.
individuell
Eine Tagespflegeperson betreut maximal fünf Kinder gleichzeitig. Sie kann so individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die Wünsche der Eltern eingehen.
flexibel
Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern und dem Angebot der Tagespflegeperson. Es können zum Beispiel einzelne Tage zu unterschiedlichen Zeiten gebucht werden. Auch eine Anschluss- oder Randzeitenbetreuung vor oder nach dem Besuch der Tageseinrichtung oder Schule sowie die Abdeckung von Schichtzeiten und Wochenendbetreuung ist möglich.
zuverlässig
Absprachen zwischen Tagespflegeperson und Eltern werden in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Dieser Vertrag sichert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit. Für eventuelle Ausfallzeiten der Tagesmutter wird mit unterschiedlichen Vertretungskonzepten versucht, eine Lösung anzubieten und damit ein möglichst hohes Maß an Verlässlichkeit zu gewährleisten.
kostengünstig
Die Betreuung in Kindertagespflege ist kostengünstig. Durch die öffentliche Förderung der Kindertagespflege über das Landratsamt, Abteilung Jugend, ist diese Betreuungsform eine bezahlbare Alternative geworden. Dem im SGB IIIV festgeschriebenen Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Betreuungsform wurde damit Rechnung getragen.
"Kinder werden nicht lebensfähig,
wenn wir alle Steine aus dem Weg räumen."
Freie Betreuungsplätze
Da jemand abgesprungen ist habe ich noch Plätze frei.
· 1 Vollzeitplatz mindestens 30 Std/Woche
· 1 Platz 2x die Woche
Mo & Mi mindestens 14,5 Std/Woche
· 1 Platz 4x die Woche
Mo, Di, Mi, Fr mindestens 20 Std/Woche
Sie können sich auch gern auf die Warteliste eintragen. Dazu füllen Sie die Online Betreuungsanfrage aus und machen bei Warteliste ein
Hacken.